AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
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§ 111 Teilnahmeberechtigung bei einer börsenotierten Gesellschaft
Literatur
Vgl vor § 111, 112. Arnold/Rechberger, Neues vom Haften, Anfechten und Hinterlegen, GeS 2005, 184; Bachner, Aktionärsrechte als neuer Gegenstand des Europäischen Unionsrechts, in Müller-Graff/Teichmann (Hrsg), Europäisches Gesellschaftsrecht auf neuen Wegen (2010) 169; Bachner/Brix, Das neue Recht der Hauptversammlung, RdW 2008, 632; Bachner/Dokalik, Die neue EU-Richtlinie über Aktionärsrechte und ihre Auswirkungen auf das österreichische Aktienrecht, GesRZ 2007, 104; Reich-Rohrwig, Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 – ein erster Überblick, ecolex 2009, 765, 871.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung | ||
C. | Europäisches Recht | ||
II. | Materielle Berechtigung zur Teilnahme an der HV (Abs 1) | ||
III. | Nachweis und Anmeldung bei Inhaberaktien (Abs 2) | ||
A. | Nachweis des Anteilsbesitzes bei depotverwahrten Inhaberaktien | ||
B. | Nachweis des Anteilsbesitzes bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien | ||
C. | Übermittlung des Nachweises, Anmeldung | ||
IV. | Namensaktien, Zwischenscheine (Abs 3) | ||
V. | Anmeldung zu besonderen Teilnahmeformen (Abs 4) |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
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§ 111 regelt die materiellen und formellen Vorau...