Ergänzungen zur Liebhabereibeurteilung nach der Rechtsprechung des VfGH und des VwGH (BMF-Erlaß)
(BMF) - Mit Erkenntnis vom 7. März 1995, B 301/94, hob der VfGH eine zur Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle bei einer Hotelvermietung ergangene Berufungsentscheidung wegen Verletzung des Gleichheitssatzes auf. Mit Erkenntnis vom 20. 4. 1995, 91/13/0143, entschied der VwGH, daß auch bei frei vereinbarten Mietzinsen (nach dem Mietengesetz) und bei angemessenen Mietzinsen eine mietenrechtliche Beschränkung vorliegt. Beide Erkenntnisse werfen zahlreiche Fragen auf, wie nun bei Liebhabereibeurteilungen vor dem und während des Geltungsbereiches der LiebhabereiVO vorzugehen ist. Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsmeinung dazu bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Recht und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
SWK 36/1995, A 739