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SWK 36, 20. Dezember 1995, Seite R 154
Masseverwalter: Haftung
• DerMasseverwalterkann zur Haftung für die während des Konkursverfahrens zu Unrecht beanspruchten Vorsteuerbeträge des Gemeinschuldner herangezogen werden - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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