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Umwandlung auf eine GmbH & Co. KG
(BMF) - Zur Anfrage zum Thema der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine GmbH & Co. KG teilt das Bundesministerium für Finanzen mit, daß die Möglichkeit des Beitritts einer GmbH zur neuerrichteten KG im Zuge der Umwandlung als Komplementär-Arbeitsgesellschafter in der handelsrechtlichen Literatur bejaht wird. Im Hinblick auf die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Umwandlungsgesetze für die steuerlichen Wirkungen i. S. d. Art. II UmgrStG ist diese Gestaltungsmöglichkeit umwandlungs- und abgabenrechtlich anzuerkennen (vlg. Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn, UmgrStG2, 74). Ein Eintritt einer durch die Umwandlung zur Komplementärin werdenden GmbH vor dem Umwandlungsbeschluß ist daher möglich, aber nicht zwingend geboten. (