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Aktuelles zu Einzelfragen für Grundstücke (Heidinger)
Beispiele aus der Praxis in Frage und Antwort
VON DR. GERALD HEIDINGER
Im Grundstücksbereich gibt es immer wieder besondere USt-Probleme, die sich durch das USt-Gesetz 1994 noch vermehrt haben. Tieferstehend seien einige Beispiele hiezu in Frage und knapper Antwort dargelegt.
I. Eigennutzung einer bisher vermieteten Einheit (zu § 1 UStG 1994)
Eine bisher vermietete Wohnung soll in Zukunft privat genutzt werden. Welche umsatzsteuerlichen Folgen ergeben sich? 1. Erfolgt die Privatnutzung auf Dauer, so liegt - sofern ein Vorsteuerabzug möglich war - Entnahmeeigenverbrauch vor, der jedoch ab 1995 generell steuerfrei ist (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a); [siehe hiezu auch Ruppe, § 6 Tz. 249, bzw. § 1/420] Wohl ist dies aber ein Anwendungsfall für die Vorsteuerrückverrechnung nach § 12 Abs. 10 ff. [§ 12/211(8)] 2. Soll die Privatnutzung nur vorübergehender Natur sein, weil z. B. bereits eine Wiedervermietung beabsichtigt ist (Beweisfrage), so liegt Nutzungseigenverbrauch vor. Dieser ist - sofern ein Vorsteuerabzug möglich war - steuerbar und steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage bilden die anteiligen Kosten, zur Anwendung kommt der ermäßigte Steuersatz (bei Nutzung als Wohnraum). Ist das Objekt selbst ohne Vo...