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SWK 36, 20. Dezember 1995, Seite 089

Schnellere Veranlagung bei ESt-Nachzahlungen?

Oberösterreichische Steuerberater sehen "gewisse Tendenz"

(apa) - Ist das Finanzamt bei der Behandlung von jenen Steuerakten, bei denen für die Steuerpflichtigen eine Nachzahlung herauskommt, schneller als bei jenen, wo ein Steuerguthaben zu erwarten ist? Die Steuerberater in Oberösterreich sehen eine "gewisse Tendenz" dazu. Die Finanzlandesdirektion bestreitet dies.

Der Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Oberösterreich, Gerd-Dieter Mirtl, hat eine Kurzumfrage unter 31 Kollegen gemacht, die insgesamt rund 4500 Steuerpflichtige vertreten. Die Mehrzahl erklärte dabei entweder "es trifft zu" oder "es trifft manchmal zu", daß Steuererklärungen dann schneller veranlagt werden, wenn sich eine Nachzahlung ergibt. Eine ebensolche Mehrheit fand sich für die Feststellung, daß andererseits Steuererklärungen länger nicht veranlagt werden, wenn ein Guthaben zu erwarten sei. Auch bei Akten, die schon vor der letztmöglichen Abgabefrist vom Finanzamt angefordert werden, gehe es meist um erwartete Nachzahlungen. Daß es dafür ein Reglement gebe, sei ihm jedoch nicht bekannt, ergänzte Mirtl.

Der Vizepräsident der oberösterreichischen Finanzlandesdirektion Wilhelm Schneider stell...

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