Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstands
Die Entgeltfortzahlung nach dem Ende des im Krankenstand einvernehmlich aufgelösten Arbeitsverhältnisses hat nur dann zu erfolgen, wenn die Initiative zur einvernehmlichen Beendigung vom Arbeitgeber ausgeht
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 7/2021, 245