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ASoK 7, Juli 2021, Seite 270

IV. Besondere Kündigungsfristen für Leiharbeiter

Gerda Ercher-Lederer

Die für Leiharbeiter geltenden besonderen Kündigungsregelungen sollen mit Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird, auch nach der Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten aufrechtbleiben können (IA 1667/A 27. GP; AB 910 BlgNR 27. GP; 322/BNR 27. GP). Daher werden die Kollektivvertragspartner ermächtigt, abweichende Regelungen von § 1159 ABGB treffen zu können.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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