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ASoK 7, Juli 2021, Seite 264

I. Lohn- und Sozialdumping

Erwin Rath

1. Änderung des LSD-BG

Mit dem als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebrachten Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, sollen im LSD-BG die Entsende-Richtlinie 2018, das EuGH-Urteil Maksimovic und die dazu ergangene Judikatur des VfGH und des VwGH, das EuGH-Urteil Čepelnik sowie zwischenzeitig gewonnene Erfahrungen aus der Praxis umgesetzt werden (RV 943 BlgNR 27. GP). Die wesentlichen Maßnahmen sind:

1.1. Klarstellungen im Geltungsbereich – Harmonisierung des Entsendebegriffs des LSD-BG mit dem der Entsende-Richtlinie 2018

Entsprechend der Systematik des geltenden § 1 LSD-BG soll mit § 1 Abs 2 Z 5 LSD-BG klargestellt werden, dass das LSD-BG auch im Auslandsbereich nur auf entsandte bzw überlassene Arbeitnehmer mit privatrechtlichen Arbeitsverträgen zu privaten Arbeitgebern Anwendung findet.

Durch Entfall des geltenden § 2 Abs 3 LSD-BG soll klargestellt werden, dass das LSD-BG – soweit grenzüberschreitenden Entsendungen betroffen sind – nur auf Dienstleistungsentsendungen im Sinne des Entsende-Richtlinie 2018 im Rahmen eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrages zwischen dem entsendenden Arbeitgeber und einem im Inland tätigen Dienstleistungsempfänger (Auf...

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