Kann die Aufforderung zur Tötung von Vorgesetzten den Entlassungstatbestand der groben Ehrverletzung darstellen?
Eine Äußerung muss objektiv geeignet sein, ehrverletzend zu wirken, und im konkreten Fall diese Wirkung gehabt haben
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 12/2019, 469