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ASoK 12, Dezember 2019, Seite 477

Pflichtveranlagung für beschränkt Steuerpflichtige

Art 1 Z 19 lit a des StRefG 2020.

Ab 2020 entsprechen die Regelungen hinsichtlich der Veranlagungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer, die nur mit Einkünften aus inländischen Quellen steuerpflichtig sind) jenen für unbeschränkt Steuerpflichtige. Damit ergibt sich auch für beschränkt Steuerpflichtige beim Vorliegen lohnsteuerpflichtiger Einkünfte eine Veranlagungspflicht, wenn

  • daneben andere veranlagungspflichtige Einkünfte, die den Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro übersteigen, vorliegen oder

  • im betreffenden Kalenderjahr gleichzeitig zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die gesondert lohnversteuert werden, bezogen werden.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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