Rechtslage bei Dauerkrankenständen, insbesondere im Hinblick auf die neuen Krankenentgeltregelungen
Bei bereits entgeltfreien Dauerkrankenständen wird künftig auch bei Angestellten mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres ein neuer Krankenentgeltanspruch entstehen, wenn der Krankenstand nicht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 4/2018, 135