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Versetzungen und Dienstzuteilungen in ausgegliederten Betrieben
Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Versetzungen und Dienstzuteilungen in ausgegliederten Betrieben führen oftmals zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Der vorliegende Beitrag soll die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Versetzungen und Dienstzuteilungen einiger ausgewählter – zahlenmäßig relevanter – Gruppen von Dienstnehmern untersuchen.
1. Versetzungen und Dienstzuteilungen von Bundesbeamten
1.1. Versetzungsschutz nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz
§ 38 BDG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Versetzung von Bundesbeamten rechtlich zulässig ist.
Definitionsgemäß liegt eine Versetzung nach dieser Rechtsvorschrift dann vor, wenn ein Beamter einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird, womit der Wechsel der Dienststelle des Beamten gemeint ist.
Eine Änderung der inhaltlichen Tätigkeit des Beamten erfolgt im Rahmen einer Verwendungsänderung gemäß § 40 BDG, wobei diese Verwendungsänderung gemäß § 40 Abs 2 BDG unter anderem dann einer Versetzung gleichzuhalten ist, wenn die neu zugewiesene Tätigkeit nicht zumindest gleichwertig ist.
Eine Versetzung gemäß § 38 BDG ist gemäß § 38 Abs 7 BDG mittels Bescheides zu verfügen und nur zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung vorliegt. Gemäß § 38 Abs 3 BDG liegt ein wichtiges di...