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ASoK 4, April 2018, Seite 158

Werbungskosten trotz Streckenidentität mit Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

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Das BFG hat sich in angeführter Entscheidung mit der immer wieder auftauchenden Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen für beruflich veranlasste Fahrten trotz Streckenidentität mit der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kilometergelder geltend gemacht werden können. Dabei hat es folgende Aussagen getroffen:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die keine Kilometergelder berücksichtigt werden können, weil diese Fahrten durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allfälliges Pendlerpauschale abgedeckt sind, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mit dem Ziel unternommen werden, die Arbeitsstätte aufzusuchen bzw von dieser in die Wohnung zurückzukehren.

    Interessanterweise ist das BFG auf die Frage, ob im konkreten Fall am Sitz des Arbeitgebers überhaupt eine Arbeitsstätte vorliegt, nicht eingegangen, obwohl der Arbeitnehmer laut Sachverhalt die Geschäftsstelle nur zum Abholen der Post aufsuchte. Wenn das Aufsuchen der Betriebsstätte des Arbeitgebers durch einen Außendienstmitarbeiter aber bloß mittelbar durch berufliche Obliegenheiten veranlasst ist (zB Abholen von Unterlagen, Wechseln des Fahrzeugs etc), kann dort kei...

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