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Vidaflex, eine Gewerkschaft für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen
Eine Gefahr für die Kollektivvertragsfähigkeit des ÖGB?
Mitten in der heißen Phase des Nationalratswahlkampfes 2017 wurde im Rahmen einer medial stark beachteten gemeinsamen Pressekonferenz der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft vida mit dem damaligen Bundeskanzler Christian Kern verkündet, dass auf Initiative der vida und somit des ÖGB unter dem Namen vidaflex eine „Gewerkschaft“ bzw ein Verein gegründet wurde, dessen Mitgliedschaft Ein-Personen-Unternehmen, Kleinunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern, freien Dienstnehmern und Start-ups offensteht. Neben einem teilweise auch mit externen Partnern angebotenen umfassenden Servicepaket in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsschutz, Versicherungsschutz, Unternehmensberatung und Fortbildung sieht vidaflex eine ihrer Aufgaben auch in der Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Es stellt sich die Frage, ob eine Gewerkschaft bzw ein Verein, der unter dem Dach des ÖGB gegründet wurde und der die Interessenvertretung von Selbständigen zur Aufgabe hat, der Kollektivvertragsfähigkeit des ÖGB entgegensteht, ist doch gemäß § 5 Abs 3 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit einer freiwilligen Berufsvereinigung abzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ArbVG für die Zuerkennung, worunter unter anderem die Gegner...