Familienbeihilfe und (Neben-)Einkommen
Bereits seit 1. 1. 2001 ist es unerheblich, ob das Einkommen in der Ferienzeit oder während des Studien- bzw. Schuljahres erworben wird, nur das Jahreseinkommen ist maßgeblich
Aufsatz von Romana Wimmer, SWK 25/2002, S 669