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SWK 25, 1. September 2002, Seite W 74

Haftung von Providern?

(E. F.) - Die Providerhaftung ist regelmäßig eine Haftung für fremde Inhalte, die auf dem Server des Providers abgelegt, durchgeschleust oder sonst wie abgespeichert werden. Bei der Providerhaftung ist nach der EC-RL primär zwischen „reiner Durchleitung" und „Hosting" zu unterscheiden. Bei reiner Durchleitung soll grundsätzlich nicht für die durchgeleiteten Inhalte gehaftet werden, beim Hosting fremder Inhaber ist nach der EC-RL nur bei positivem Wissen um deren Rechtswidrigkeit zu haften (Art. 14 EC-RL). Zentrale Frage bei der Haftung ist, ob sich der Provider dadurch schützen kann, dass er seine eigene Unkenntnis hinsichtlich der bei ihm abgelegten Dokumente und deren Inhalt geltend macht. Eine Pflicht zur aktiven Suche nach verbotswidrigen Inhalten jeder Art im gesamten Bereich des Providers wird allgemein abgelehnt (Art. 15 EC-RL).

Das TKG (BGBl. I Nr. 100/1997 i. d. g. F.) knüpft in § 3 Z 14 an der angebotenen Dienstleistung und nicht an der Übertragung von Signalen auf Telekommunikationsgesetzen an, indem der Begriff der „technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen" geprägt wird. Diese Begriffsbestimmung nimmt eine Interessenabwägung zwischen geschützten Gütern wie dem Fernme...

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