Rechtsanwälte: Ausnahme von der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG
Diese Ausnahme besteht für Rechtsanwälte, die der Krankenversorgungseinrichtung ihrer Kammer angehören
Aufsatz von Werner Sedlacek, ASoK 1/2020, 2