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ASoK 1, Jänner 2020, Seite 29

Die Europäische Arbeitsbehörde

Ein Überblick

Stefan Schuster

Mit der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority – ELA) wurde ein weiterer Schritt gesetzt, um die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) zu festigen und umzusetzen. Der Zweck der ELA soll in diesem Beitrag skizziert werden.

1. Die Entstehungsgeschichte der ELA

Mit der CRC werden bereits grundlegende Rechte im sozialen und beruflichen Bereich geschützt und gefördert. Die ESSR ist die Weiterentwicklung, Konkretisierung und Förderung der sozialen Rechte unter Beachtung der Grundfreiheiten.

Um diese Ziele operativ umzusetzen, wurde mittels der ELA-Verordnung die Schaffung der ELA bestimmt. Als Sitz der ELA wurde nach einem Bewerbungsverfahren Bratislava ausgewählt. Am erfolgte die offizielle Aufnahme der Tätigkeit der ELA. Der Vollausbau der ELA soll bis 2024 erfolgt sein. Bei Erreichen der vollen operativen Kapazität soll die ELA etwa 140 Mitarbeiter beschäftigen. An budgetären Mitteln stehen der ELA für 2020 etwa 16 Mio Euro, für 2021 zirka 30 Mio Euro zur Verfügung.

Auch die aktuelle Europäische Kommission hat unter den sechs Prioritäten die soziale Gerechtigkeit genannt.

2. Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen für ELA finden sich in der bereits erwähnten ELA-Verordnun...

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