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Österreichisch-niederländische Konsultationsvereinbarung zur Umsetzung von Verständigungsverfahren
Der BMF-010221/0402-IV/8/2019, BMF-AV 2020/5, gibt den Inhalt einer zwischen Österreich und den Niederlanden abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Das DBA Niederlande enthält keine dem Art 25 Abs 2 letzter Satz OECD-MA entsprechende Regelung, dass Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten umzusetzen sind. Dies wurde durch das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („MLI“, BGBl III 2018/93) geändert. Die gegenständliche Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden (unterzeichnet am ) gilt bis zum Wirksamkeitsbeginn des MLI für alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht abgeschlossenen Verständigungsverfahren mit den Niederlanden. Volltext des Erlasses in der Findok.