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SWK 3, 20. Jänner 2020, Seite 89

VwGH zur Vermietung von Penthouses

Absicht zu Beginn der Nutzung entscheidet über Vorsteuerabzug

Christian Prodinger

Die Vermietung von Wohnraum durch eine GmbH an den Gesellschafter wurde in der Vergangenheit oftmals diskutiert und ist auch durch eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH geprägt. In letzter Zeit scheint sich eine klare Linie abgezeichnet zu haben. Eine neue Entscheidung könnte aber wieder für Unklarheiten sorgen.

1. Sachverhalt

Eine GmbH erwarb Wohnungseigentum an einem Penthouse und nahm weitere Adaptierungskosten auf sich. Nach Aussagen des Beschwerdeführers wurde das Penthouse ohne schriftlichen Mietvertrag an den Sohn der Lebensgefährtin des beherrschenden Gesellschafters vermietet. Eine Miete sei vereinbart gewesen, wurde S. 90allerdings nie bezahlt. Erst nach Ankündigung der Betriebsprüfung wurde ein schriftlicher Mietvertrag errichtet und die Miete bezahlt.

2. Entscheidung des BFG

Das BFG gelangte zur Auffassung, dass in Wirklichkeit jedenfalls für die ersten Jahre kein Mietverhältnis gegeben war. Vielmehr sei der Zweck der Investition in das Penthouse gewesen, es für nichtunternehmerische Zwecke anzuschaffen und fertigzustellen, um es unentgeltlich und rechtsgrundlos einer Person aus der Sphäre des Gesellschafters zur Verfügung zu stellen. Somit sei der Vorsteuerabzug nicht gegeb...

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