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Mehrwertsteuer: Besonderes nationales Verfahren bei Verdacht auf missbräuchliche Praktiken im Steuerbereich zulässig
Die RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass sie der vorherigen und zwingenden Anwendung eines nationalen Verwaltungsverfahrens wie dem in Art 63 Código de Procedimento e de Processo Tributário vorgesehenen nicht entgegensteht, wenn die Finanzverwaltung den Verdacht hegt, dass eine missbräuchliche Praxis vorliegt.
( Surgicare, C-662/13)