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PV-Info 2, Februar 2019, Seite 1

Jahressechstel-Optimierung weiterhin möglich?

PV-Info Redaktion

Nunmehr wurde mit , BMF-010222/0113-IV/7/2018, der LStR-Wartungserlass 2018 veröffentlicht. In diesem ist keine Änderung zur Rz 1052 LStR 2002 enthalten.

Wie in der Präambel im Beitrag von Seebacher in dieser Ausgabe, Seite 19, ausgeführt stellen die Lohnsteuerrichtlinien einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise von der Finanzverwaltung mitgeteilt wird.

Die Lohnsteuerrichtlinien idF des Wartungserlasses 2018 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist oder soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten.

Da die Rz 1052 LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2018 unverändert beibehalten wurde, ist diese auch in Hinkunft bis zu einer allfälligen Änderung anwendbar. Bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ist aufgrund der Präambel der Lohnsteuerrichtlinien eine Jahressechstel-Optimierung in dieser Form weiterhin möglich.

Mag. Michael Seebacher

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