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Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (Teil 4) – das neue Clearingsystem
Derzeit erfolgt die Abklärung von Differenzen zwischen der Gebietskrankenkasse (GKK) und dem Dienstgeber auf telefonischem oder schriftlichem Wege zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern und den Personalverrechnern. Dieser Prozess wird seit durch das neue elektronische Clearingsystem ersetzt, wodurch ein noch nie dagewesener Automatisierungsgrad erreicht wird. Clearingfälle werden mit Referenzwerten und Erklärungen vollelektronisch an das Lohnsoftwareprogramm retourniert und können dort automatisiert verarbeitet werden, sodass insgesamt eine Minimierung von Kontaktaufnahmen der Sachbearbeiter auf Dienstgeber- sowie GKK-Seite erreicht werden kann. Der vierte Teil der mBGM-Serie (siehe Artner in PV-Info 11/2018, Seite 2 ff [Teil 1], PV-Info 12/2018, Seite 3 ff [Teil 2], sowie PV-Info 1/2019, Seite 2 ff [Teil 3]) wirft einen Blick auf einen wesentlichen Bestandteil der tiefgreifenden Umstellung auf die versichertenbezogenen mBGM – die Einführung eines vollelektronischen Verständigungsprozesses, des sogenannten SV-Clearingsystems.
Was bedeutet „Clearing“?
Das Wort „Clearing“ bedeutet die Abklärung von Meldeproblemen und Widersprüchlichkeiten von gemeldeten Daten. Ein sogenanntes Clearin...