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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Erhöhung des „neuen“ Säumniszuschlags
Noch vor Inkrafttreten wurde der „neue“ Säumniszuschlag (siehe Artner, Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, PV-Info 7/2018, Seite 3 ff) mit BGBl II 2018/329, ausgegeben am , im Zuge der jährlichen Valorisierung der Sozialversicherungswerte mit Wirkung von von 50 € auf 52 € erhöht. Die gestaffelten Säumniszuschläge für die verspätete Vorlage der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung von 5 €, 10 € bzw 15 € blieben unverändert.