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Sozialversicherungspflicht bei überlassenen Geschäftsführern – Lösung durch den Gesetzgeber
Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wurden bei Überlassung von Geschäftsführern zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnisse zum Beschäftiger unterstellt (). Trotz teilweiser Entschärfung durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger in den letzten Monaten war die Umsetzung des Erkenntnisses gerade für Konzerne kaum administrierbar. Nun hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen: Eine entsprechende Anpassung des Dienstgeberbegriffs im ASVG ist mit in Kraft getreten (BGBl I 2019/8, ausgegeben am ).
Hintergrund
Manager üben insbesondere in Konzernen sehr häufig in mehreren Tochtergesellschaften Geschäftsführerfunktionen aus, ohne gesonderten Anstellungsvertrag und ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Sie werden von einer Gesellschaft, mit der das Dienstverhältnis besteht (Überlasser), an eine andere Konzerngesellschaft (Beschäftiger) als Geschäftsführer überlassen. Diese Konstellation ist aus vielen Gründen eher der Regelfall als die Ausnahme:
Das Benefit-Package soll der Führungskraft für ihre Gesamtverantwortung im Konzern zustehen und in einem einheitlichen Dienstverhältnis geregelt werden.
Es soll gesellschaftsübergreifend eine ein...