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PV-Info 7, Juli 2014, Seite 26

Rechtsprechung zum Pendlerpauschale

Martin Kuprian

In zwei Erkenntnissen hat sich der VwGH im April 2014 mit dem Pendlerpauschale (noch nach der „alten“ Rechtslage) auseinandergesetzt.

Prüfung der Unzumutbarkeit – Verwendung eines privaten Verkehrsmittels

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist, wenn auf mehr als der halben Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Massenbeförderungsmittel benützt werden kann, für die Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels auf die Gesamtfahrtzeit kombinierter Benützung von privatem und öffentlichem Verkehrsmittel abzustellen. Dabei ist zu unterstellen, dass die Fahrt von der Wohnung zur Einstiegsstelle in das Massenbeförderungsmittel mit einem privaten Verkehrsmittel zurückgelegt wird (vgl ; , 2006/15/0319).

Ausgangssachverhalt des nun entschiedenen ersten Falles war, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das „große Pendlerpauschale“ damit zu begründen versuchte, dass er über keinen eigenen privaten PKW verfüge, der Familien-PKW von den Eltern und seiner Lebensgefährtin verwendet werde und daher nicht auf dem Bahnhof abgestellt werden könne.

Der Gerichtshof hielt zu diesem Einwand fest, dass der besondere Werbungskostenpauschbetrag nach § 16 Abs 2 Z 6 lit c EStG A...

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