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Neue Version des Pendlerrechners
Das Bundesministerium für Finanzen startet Version 2.0 des Pendlerrechners, BGBl II 2014/154 vom . Im Folgenden finden Sie kurz und bündig die Kernaussagen, Details folgen in PV-Info 8/2014:
Überarbeitung der Kriterien für die Unzumutbarkeit.
Liegt dem Arbeitgeber ein Ausdruck des Pendlerrechners mit einem Abfragedatum vor dem vor, ist dieses Ergebnis im Rahmen der Lohnverrechnung nur bis zu berücksichtigen. Für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem beginnen, sind ausschließlich Ausdrucke des Pendlerrechners mit einem Abfragedatum ab dem zu berücksichtigen.
Fristverlängerung für die Abgabe des neuen Erklärungsformulars unverändert bis .
Fristverlängerung für die Aufrollung (gegebenenfalls rückwirkend ab ) um einen Monat bis .
Verschlechternde Ergebnisse sind erst ab 2015 anzuwenden.