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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
die (zufällig entstandene) Themenauswahl dieser Sommerausgabe zeigt anschaulich, wie notwendig die Personalverrechnung eine Verwaltungsvereinfachung braucht.
Da wäre das Thema des Arbeitgeberbegriffs bei grenzüberschreitenden Arbeits-kräftegestellungen: Spätestens seit 2009 verlangt dieses Thema der Zuteilung internationaler Besteuerungsrechte nach einer Lösung, der VwGH hat im Mai 2013 judiziert und die Finanzverwaltung veröffentlicht (erst) jetzt, im Juni 2014, einen Erlass dazu. Dieser neue Erlass lindert nunmehr vielleicht bei Outbound-Arbeitskräfteüberlassungen (also bei Überlassung von Österreich ins Ausland) die Rechtsunsicherheit, bei Inbound-Arbeitskräfteüberlassungen hingegen wird die Rechtsunsicherheit allerdings viel größer, da die Finanzverwaltung gegenüber ihrer bisherigen Ansicht genau die entgegengesetzte Extremposition einnimmt und sich nicht dazu anleiten ließ, Mindestfristen festzulegen, ab welchen in Österreich erst ein Besteuerungsrecht eintreten soll – Petra Vrignaud hat die Details für Sie aufbereitet. Passend dazu habe ich Anna Mertinz gebeten, ihre arbeitsrechtliche Sicht zu Begriffen wie „Arbeitskräfteüberlassung“ und „Arbeitnehmerentsendung“ zu ergänzen.
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