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ASoK 6, Juni 2020, Seite 202

Freistellung von Dienstnehmern, die zur COVID-19-Risikogruppe gehören

Der neue § 735 ASVG

Sebastian Zankel

Im Zuge des Lockdowns infolge der SARS-COVID-02-Pandemie in Österreich mit äußerten zahlreiche Vertreter der österreichischen Bundesregierung ihre Besorgnis, dass COVID-19-Risikopatienten im Zuge ihrer Tätigkeitsverrichtung an COVID-19 erkranken und schwere gesundheitliche Folgen daraus resultieren könnten. Die daraufhin gesetzten rechtlichen Maßnahmen im Wege des 3. und 9. COVID-19-Gesetzes werfen einige rechtliche Probleme auf, die im Folgenden kurz besprochen werden sollen. Nicht in diesem Beitrag behandelt werden Fragestellungen zu § 32 EpidemieG und dem rückwirkenden Außerkrafttreten dieser Bestimmung durch Art 26 des 2. COVID-19-Gesetzes, obwohl an der rechtlichen Zulässigkeit der Ausgestaltung dieser Rechtsvorschriften erhebliche rechtliche Zweifel bestehen.

1. Die rechtlichen Regelungen für die Freistellung von Dienstnehmern

1.1. 3. und 9. COVID-19-Gesetz

Mit BGBl I 2020/23 wurde das 3. COVID-19-Gesetz im BGBl veröffentlicht, wodurch die diesbezüglichen Bestimmungen mit in Kraft getreten sind.

In Art 45 des 3. COVID-19-Gesetzes findet sich der neue § 735 ASVG, der einerseits unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine verpflichtende Freistellung des Dienstnehmers unt...

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