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ASoK 6, Juni 2020, Seite 234

Einheitliche Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge – Rückübertragung der Prüfkompetenz auf die ÖGK

Initiativantrag 480/A 27. GP; Nationalratsbeschluss 65/BNR 27. GP.

Der VfGH hat die iZm der Neuorganisation der Sozialversicherung festgelegte Übertragung der Beitragsprüfung an die Finanzbehörden als Verstoß gegen die Organisationsprinzipien der für die Sozialversicherung geltenden Selbstverwaltung erkannt und diesbezüglich eineFrist zur Änderung bis eingeräumt (siehe dazu die Praxis-News vom Februar 2020, ASoK 2020, 74).

Im angeführten Initiativantrag wird an der einheitlichen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge und am Prüfdienst als Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung S. 235festgehalten, wobei der „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB)“ in den „Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB)“ umbenannt wird. Wie vormals im Rahmen der GPLA soll ab aber – entsprechend der VfGH-Judikatur – auch der ÖGK wieder eine Kompetenz zur Prüfung der angeführten Abgaben und Beiträge zukommen. Die Gemeinden können beim für Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw bei der ÖGK eine Kommunalsteuerprüfung anfordern bzw für den Fall, dass einer solchen Anforderung innerhalb von drei Monaten nicht nachgekommen wird, selbst eine solche durchführen.

Zur Gewährleistung einer ausrei...

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