Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2020, Seite 231

Anerkennung (Gleichhaltung) von im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildungen als österreichischer Lehrabschluss

Ein kurzer Überblick für die Praxis

Manfred Pichelmayer

Im Zuge der Internationalisierung und beruflichen Mobilität spielt die Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Facharbeiterausbildungen zunehmend eine wichtige Rolle. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um zu einer Gleichhaltung dieser Qualifikationen zu gelangen. Die verschiedenen Wege werden hier in Grundzügen dargestellt.

1. Gleichhaltung durch internationale Verträge

Ausländische Prüfungszeugnisse sind den entsprechenden österreichischen Prüfungszeugnissen, die vom BAG erfasst sind, gleichgehalten, wenn dies in Staatsverträgen oder durch Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (im Folgenden: Wirtschaftsministerin) festgelegt worden ist. Hierüber ist über Antrag eine Bestätigung durch die Lehrlingsstelle (der Wirtschaftskammer) auszustellen.

S. 232 Derartige Berufsbildungsabkommen gibt es mit Deutschland, Ungarn und der Autonomen Provinz Südtirol. Die in diesen Abkommen erfassten Prüfungen sind inländischen Prüfungen unmittelbar gleichgehalten, ohne dass weitere Schritte notwendig wären.

2. Gleichhaltung ohne internationale Verträge

Eine im Ausland erfolgreich abgelegte Prüfung, die nicht durch Staatverträge oder Verordnung erfasst ist, ist auf Antrag desjeni...

Daten werden geladen...