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Anerkennung (Gleichhaltung) von im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildungen als österreichischer Lehrabschluss
Ein kurzer Überblick für die Praxis
Im Zuge der Internationalisierung und beruflichen Mobilität spielt die Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Facharbeiterausbildungen zunehmend eine wichtige Rolle. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um zu einer Gleichhaltung dieser Qualifikationen zu gelangen. Die verschiedenen Wege werden hier in Grundzügen dargestellt.
1. Gleichhaltung durch internationale Verträge
Ausländische Prüfungszeugnisse sind den entsprechenden österreichischen Prüfungszeugnissen, die vom BAG erfasst sind, gleichgehalten, wenn dies in Staatsverträgen oder durch Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (im Folgenden: Wirtschaftsministerin) festgelegt worden ist. Hierüber ist über Antrag eine Bestätigung durch die Lehrlingsstelle (der Wirtschaftskammer) auszustellen.
S. 232 Derartige Berufsbildungsabkommen gibt es mit Deutschland, Ungarn und der Autonomen Provinz Südtirol. Die in diesen Abkommen erfassten Prüfungen sind inländischen Prüfungen unmittelbar gleichgehalten, ohne dass weitere Schritte notwendig wären.
2. Gleichhaltung ohne internationale Verträge
Eine im Ausland erfolgreich abgelegte Prüfung, die nicht durch Staatverträge oder Verordnung erfasst ist, ist auf Antrag desjeni...