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ASoK 6, Juni 2020, Seite 235

Lohnsteuerregelungen iZm der COVID-19-Pandemie

Art 11 des 3. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/23. FAQ: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung (unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html).

Im Rahmen des angeführten Gesetzes wurden folgende Lohnsteuerregelungen verankert:

Für das Pendlerpauschale können auch jene Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit, Telearbeit bzw Quarantäne iZm der COVID-19-Krise ausnahmsweise keine Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte durchführt, wie bisher berücksichtigt werden.

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstunden, die vom Arbeitgeber trotz der angeführten COVID-19-Maßnahmen weitergezahlt werden, können entsprechend § 68 Abs 7 EStG weiterhin gem § 68 Abs 1 bis 5 EStG steuerfrei behandelt werden.

Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2020 für ihren Einsatz während der Corona-Krise zusätzlich erhalten, sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Zuwendungen dürfen üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich dem Zweck der Belohnung iZm COVID-19 dienen. Belohnungen, die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind daher nicht st...

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