BVergG 2018 § 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

5. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 191. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Innovationspartnerschaften

Der geschätzte Auftragswert einer Innovationspartnerschaft ist der geschätzte Gesamtwert der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten während sämtlicher Phasen der geplanten Innovationspartnerschaft sowie der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden und in weiterer Folge zu beschaffenden Waren, Dienst- oder Bauleistungen.

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