3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt Sektorentätigkeiten
§ 173. Postdienste
(1) Sektorentätigkeiten im Bereich der Post sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten und von sonstigen Diensten.
(2) Postdienste im Sinne des Abs. 1 sind Dienste, die die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung von Postsendungen betreffen.
(3) Sonstige Dienste im Sinne des Abs. 1 sind Dienstleistungen, die in den folgenden Bereichen erbracht werden:
1. Managementdienste für Postversandstellen (Dienste vor und nach dem Versand), und
2. Dienste, die andere als die in Abs. 2 genannten Postsendungen, wie etwa nicht adressierte Postwurfsendungen, betreffen,
sofern diese Dienste von einer Einrichtung erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne des Abs. 2 erbringt, und die Erbringung dieser Postdienste nicht auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist (§ 184).
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-87503