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SWI 4, April 2016, Seite 235

EU-Kommission: Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung

Das im Jänner 2016 vorgestellte Paket beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von aggressiver Steuerplanung, zur Verbesserung der Transparenz und zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen in der EU. Es soll nach Auffassung der Kommission den Mitgliedstaaten helfen, wirksame und abgestimmte Maßnahmen gegen Steuervermeidung zu ergreifen und sicherstellen, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo Gewinne in der EU entstehen.

Als wesentlichen Teil des Maßnahmenpakets legt die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktik (COM/2016/026 endg) vor. Der vorliegende Richtlinienvorschlag zielt ua auf Situationen ab, in denen Steuerpflichtige dem eigentlichen Rechtszweck zuwiderhandeln, indem sie sich Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen zunutze machen, um weniger Steuern zu zahlen. So können Steuerpflichtige etwa von niedrigeren Steuersätzen oder doppeltem Steuerabzug profitieren oder ihre Einkünfte dadurch der Besteuerung entziehen, dass sie in einem Land die Abzugsfähigkeit von Einkünften sicherstellen, die im anderen Land von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind. Solche Situationen verzerren wirtscha...

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