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SWI 4, April 2016, Seite 205

Auch Tschechien führt Registrierkassenpflicht ein

(APA) – Der tschechische Senat, die zweite Kammer des Parlaments, hat am erwartungsgemäß das Gesetz zur Einführung einer Registrierkassenpflicht gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass die Registrierkassen der Händler via Internet direkt mit den Steuerbehörden verbunden sein müssen. Wenn der Händler eine Zahlung ent-gegennimmt, muss er sie in die Registrierkasse eintragen und ein paar Sekunden warten, bis er von der Steuerverwaltung einen Code erhält, der dann auch auf die Quittung für den Kunden gedruckt wird. Die Finanzämter werden so die Umsätze der Händler jederzeit kontrollieren können. Die Registrierkassenpflicht soll zunächst für Hotels und Restaurants gelten, in Abständen von einigen Monaten sollen auch der Großhandel, der Einzelhandel und Handwerksbetriebe folgen. Die Regierung verspricht sich davon die Eindämmung der Steuerhinterziehungen um bis zu 18 Mrd Kronen (665,5 Mio Euro) jährlich.

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