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SWI 6, Juni 2016, Seite 328

EuGH: Annähernd vollständig aus öffentlichen Mitteln finanzierter Schülertransport durch eine Gemeinde ist keine wirtschaftliche Tätigkeit

In seinem Urteil vom , C-520/14, Gemeente Borsele, hatte sich der EuGH mit der Unternehmereigenschaft einer Gebietskörperschaft, die Schülertransportdienstleistungen ausführt, zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Gemeente Borsele (Gemeinde Borsele) und dem Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen) über das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer, das von dieser Gemeinde beansprucht wird.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Gemeinde Borsele greift für den Schultransport der Schüler, die hierauf Anspruch haben, auf die Leistungen von Transportunternehmen zurück. Hierfür entrichtete sie für das Jahr 2008 einen Betrag von 458.231 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung 2008 der Gemeinde Borsele betreffend den Schülertransport entrichtete ungefähr ein Drittel der Eltern der Schüler, die den Schülertransport in Anspruch nahmen, Beiträge, deren Gesamthöhe, die drei Prozent der von der Gemeinde zur Finanzierung der Schülertransportdienstleistungen gezahlten Beträge entsprach, sich auf 13.958 Euro belief. Den darüber hinausgehenden Betrag finanzierte...

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