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SWI 6, Juni 2016, Seite 331

Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften

Werden bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft Geschäftsführungsfunktionen auch von Deutschland aus wahrgenommen, stellt sich oft die Frage einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit und unbeschränkten Ertragsteuerpflicht in Deutschland. Diese Thematik wird von Ungemach/Gehrmann/Rehling (Praxis Internationale Steuerberatung 5/2016) am Beispiel einer Hongkong-Limited dargestellt. Da es nur einen einzigen Ort der Geschäftsleitung geben könne, sei für die Bestimmung des tatsächlichen Geschäftsleitungsortes eine Gewichtung vorzunehmen, wenn die laufenden Geschäfte durch verschiedene Personen von unterschiedlichen Orten ausgeführt werden. Als Ort der Geschäftsleitung komme in diesen Fällen nur jener Ort in Betracht, an dem die umfangreichsten Geschäftsführungsmaßnahmen ergriffen werden. Ist keine solche Gewichtung möglich, gebe es zwar weiterhin nur einen Ort der Geschäftsleitung; es können im Einzelfall aber ausnahmsweise mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten im In- und Ausland bestehen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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