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SWI 6, Juni 2016, Seite 331

Bedeutung der Grundrechte-Charta der EU für das Steuerrecht

Lehner (IStR 2016, 265 ff) analysiert die Bedeutung der EU-Grundrechte-Charta (GRC) für das internationale Steuerrecht der Mitgliedstaaten. Hier stelle sich insb die Frage nach der Bedeutung des Gleichheitssatzes des Art 20 GRC; fraglich ist für ihn zudem, wie die Abgrenzung zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Grundfreiheiten zu erfolgen habe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass für die Bestimmung des personalen und sachlichen Schutzbereichs der Grundfreiheit eine Bindung an die Unionsgrundrechte bestehe. Bei den auch nach der GRC möglichen Einschränkungen der Grundfreiheiten wirken die Unionsgrundrechte als Schranken. Gegen solche Beschränkungen haben die Unionsgrundrechte in der Rechtfertigungsprüfung die Funktion von Schranken-Schranken. Außerdem bestünden für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU Bindungen an die GRC bei der Anwendung der beihilferechtlichen Vorschriften des AEUV und bei der Umsetzung und Anwendung von Richtlinien.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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