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ASoK 3, März 2007, Seite 122

OGH: Kündigung während Ausbildungszeit

§ 17 des Kollektivvertrages ist dahingehend auszulegen, dass die Kollektivvertragsparteien für auszubildende Ordinationshilfen mit befristeten Dienstverträgen auf Ausbildungsdauer eine Kündigung vor Ende der Ausbildungszeit ausschließen wollten. Eine gegen § 17 dieses Kollektivvertrages verstoßende Vereinbarung über eine Kündigungsmöglichkeit vor Fristablauf ist daher unwirksam. - (§ 17 des KV für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten; § 20 AngG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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