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ASoK 3, März 2007, Seite 108

Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben im Arbeitsleben einen besonderen Schutz

Dr. Hans Trattner

Kinder und Jugendliche unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG), mit mehreren Novellen. Das Gesetz behandelt u. a. das Verbot der Kinderarbeit, die Arbeitszeit für jugendliche Arbeitnehmer, den Arbeitnehmerschutz für jugendliche Arbeitnehmer, die Jugendlichenuntersuchung sowie urlaubsrechtliche Sonderbestimmungen.

Des Weiteren mussten die gesetzlichen Bestimmungen für diesen Personenkreis den EU-Richtlinien angepasst werden. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union verpflichtete sich Österreich, die Jugendarbeitsschutzrichtlinieumzusetzen. Österreich war demzufolge wie die anderen Mitgliedstaaten verhalten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Kinderarbeit zu verbieten und die Arbeit Jugendlicher nach den in der RL vorgesehenen Bedingungen streng zu regeln.

1. Geltungsbereich

Das KJBG gilt für die Beschäftigung von:

1. Kindern mit Arbeiten jeder Art und

2. Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.

Das Gesetz ist nicht anzuwenden auf die Beschäftigung vo...

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