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Bemessungsgrundlage der Abfertigung alt bei (Eltern-)Teilzeitbeschäftigungen
• Bemessungsgrundlage der Abfertigung alt bei (Eltern-)Teilzeitbeschäftigungen
PV-Info 2/2006, 40 ff.: Artikel von Christa Kocher.
Die Autorin behandelt die Zusammenhänge zwischen dem MSchG/VKG und § 14 AVRAG und zeigt, welche Gestaltungsmöglichkeiten für den Dienstgeber gegeben sind.
Anmerkung: Aus Dienstgeber-Sicht ist es wohl generell - insbesondere bei allen Elternteilzeit-Fällen - empfehlenswert, bei Dienstnehmern, die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, die im obigen Artikel wiedergegebene Formulierung zu vereinbaren. Allerdings ist immer auch § 23 Abs. 8 AngG zu beachten.