WTBG 2017 § 113. Streichung – Veröffentlichung, gültig ab 16.09.2017

5. Hauptstück Suspendierung – Endigung – Verwertung

2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung

§ 113. Streichung – Veröffentlichung

Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Verzeichnis gemäß § 173 zu erfolgen.

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SAAAA-77422