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EStG 1988 § 40. Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag, BGBl. Nr. 400/1988, gültig von 30.07.1988 bis 26.06.1992

4. TEIL VERANLAGUNG

§ 40. Kinderzuschläge zum Alleinverdienerabsetzbetrag

Unterbleibt bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben und für die keine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden ist, eine Veranlagung, so ist der nach § 33 Abs. 4 zustehende Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erstatten. Der Antrag kann bis zum Ende des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres gestellt werden. Im Antrag ist die Versicherungsnummer gemäß § 31 ASVG anzuführen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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