EStG 1988 § 10b. Auslaufen des
Investitionsfreibetrages, BGBl. I Nr. 10/2022, gültig von 30.12.2000 bis 14.02.2022
2. TEIL SACHLICHE STEUERPFLICHT
3. ABSCHNITT
§ 10b. Auslaufen des Investitionsfreibetrages
Ein Investitionsfreibetrag nach § 10 und nach § 10a kann nur von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor dem anfallen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
TAAAA-76762