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BVergGKonz 2018 Anhang VI Vorgaben für die Veröffentlichung, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

Anlage 7 1. Abschnitt Kerndaten für die Bekanntmachung

Anhang VI Vorgaben für die Veröffentlichung

1.Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Die Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.

Das Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2.Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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