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BVergGKonz 2018 Anhang V In die Bekanntmachung gemäß § 31 und in die Bekanntgabe gemäß § 34 aufzunehmende Angaben , BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

Anlage 6 Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang V In die Bekanntmachung gemäß § 31 und in die Bekanntgabe gemäß § 34 aufzunehmende Angaben

TEIL A

In der Bekanntmachung aufzuführende Angaben

1. Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2. Sofern mit der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert wird: E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Konzessionsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Konzessionsunterlagen abgerufen werden können.

3. Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.

4. CPV-Codes. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

5. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort für Dienstleistungskonzessionen; bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

6. Beschreibung der Konzession: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen, Größenordnung und soweit möglich, Vertragsdauer. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

7. Teilnahmebedingungen, darunter

a) gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Konzession handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;

b) gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist;

c) gegebenenfalls Nennung und Kurzbeschreibung der Eignungskriterien; etwaige einzuhaltende Mindeststandards; Angabe der Informationserfordernisse (Eigenerklärungen, Unterlagen).

8. Zuschlagskriterien, soweit nicht in den Konzessionsunterlagen genannt.

9. Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder von Angeboten.

10. Anschrift, an die die Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote zu richten sind.

11. Gegebenenfalls Angabe der Anforderungen und Bedingungen für den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel.

12. Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13. Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

14. Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung der Konzession.

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung.

16. Bei Baukonzessionen Hinweis darauf, ob die Konzession unter das GPA fällt oder nicht.

TEIL B

In der Bekanntgabe aufzuführende Angaben

1. Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2. Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.

3. CPV-Codes.

4. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort bei Dienstleistungskonzessionen.

5. Beschreibung der Konzession: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen, Vertragsdauer. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.

6. Beschreibung des angewandten Konzessionsvergabeverfahrens sowie Begründung bei einer Konzessionsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung.

7. Bei der Vergabe der Konzession beziehungsweise der Konzessionen angewandte Zuschlagskriterien.

8. Datum der Zuschlagsentscheidung bzw. der Zuschlagsentscheidungen.

9. Anzahl der für jede Konzessionsvergabe eingegangenen Angebote, darunter

a) Anzahl der Angebote kleiner und mittlerer Unternehmen,

b) Anzahl der Angebote aus dem Ausland,

c) Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.

10. Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Bieters (Bieter), darunter

a) Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein kleines oder mittleres Unternehmen ist,

b) Angabe, ob die Konzession an ein Konsortium vergeben wurde.

11. Wert und wichtigste finanzielle Bestimmungen der vergebenen Konzession, darunter

a) Gebühren, Preise und gegebenenfalls Strafzahlungen,

b) gegebenenfalls Prämien und Zahlungen, und

c) alle sonstigen Elemente die für den Wert der Konzession im Sinne des § 12 Abs. 4 relevant sind.

12. Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

13. Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

14. Datum und Fundstellenangaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebenen Konzessionen relevant sind.

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung.

16. Methode der Berechnung des geschätzten Wertes der Konzession, soweit nicht in den Konzessionsunterlagen genannt.

17. Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL C

In Bekanntmachungen von Änderungen einer Konzession während ihrer Laufzeit aufzuführende Angaben

1. Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2. CPV-Codes.

3. NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort bei Dienstleistungskonzessionen.

4. Beschreibung der Konzession vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.

5. Gegebenenfalls Änderung des Wertes der Konzession, einschließlich mit der Änderung verbundener Preis- oder Gebührenerhöhungen.

6. Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.

7. Datum der Zuschlagsentscheidung.

8. Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).

9. Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.

10. Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.

11. Daten und Fundstellenangaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebenen Konzessionen relevant sind.

12. Tag der Absendung der Bekanntmachung.

13. Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL D

In Bekanntmachungen von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben

1. Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2. Gegebenenfalls E-Mail oder Internet-Adresse, über die die Spezifikationen und ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.

3. Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.

4. CPV-Codes; bei Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

5. NUTS-Code für die für den Haupterfüllungsort bei Dienstleistungskonzessionen.

6. Beschreibung der Dienstleistungen, indikative Angabe der Größenordnung.

7. Teilnahmebedingungen.

8. Gegebenenfalls Fristen für die Kontaktierung des Auftraggebers im Hinblick auf die Teilnahme.

9. Gegebenenfalls Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Konzessionsvergabeverfahrens.

10. Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL E

In Bekanntgaben von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben

1. Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code sowie gegebenenfalls Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

2. Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.

3. CPV-Codes; bei Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.

4. Summarische Angabe des Gegenstandes der Konzession.

5. Anzahl der eingegangenen Angebote.

6. Wert des erfolgreichen Angebotes, einschließlich Gebühren und Preisen.

7. Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Unternehmer(s).

8. Sonstige einschlägige Auskünfte.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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