BVergGKonz 2018 § 50. Nachweis der Leistungsfähigkeit, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018

1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen

3. Hauptstück Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens

6. Abschnitt Eignung der Unternehmer

§ 50. Nachweis der Leistungsfähigkeit

Der Auftraggeber kann Nachweise für die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festlegen.

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