BVergGKonz 2018 § 115. Verhältnis zu sonstigen
Rechtsvorschriften, BGBl. I Nr. 65/2018, gültig ab 21.08.2018
3. Teil Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
2. Hauptstück Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen
§ 115. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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